Geschichte des Friedhofs Elpe
Der erste Friedhof in Elpe wurde 1896 angelegt. Das Grundstück dafür ist bereits 20 Jahre zuvor von der Gemeinde Elpe, die dem Amt Bigge zugehörte, dem Landwirt Henneke (Schepers) abgekauft worden. Bevor der Friedhof entstanden war, wurden die Verstorbenen in Brunskappel beerdigt. Der erste ernannte Totengräber war auch der erste Bestattete auf dem neuen Friedhof.
Nach der kommunalen Neugliederung im Jahr 1975 wurde der Friedhof durch die Rechtsnachfolgerin, Stadt Olsberg, weitergeführt.
1988 übergab die Stadtverwaltung den Friedhof an den neu gegründeten Friedhofsverein, der nun alle Aufgaben des Bestattungswesens und der Pflege eigenverantwortlich lenkt.
Den Vorsitz des Friedhofsvereins übernahm Franz-Gerhard Beule. Anfangs war es nicht leicht die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass der Friedhofsverein eine gute Sache sei, um die Bestattungskosten aus einem niedrigen Niveau zu halten und dennoch einen schönen und gepflegten Friedhof zu haben.
Franz-Gerhard Beule führte den Verein von seiner Gründung im Jahr 1988 bis 2009, also 21 Jahre. Sein Amt übernahm Herbert Hoppe.
Kaufvertrag von 1876
Verhandelt: Elpe, 30. September 1876
Zwischen dem Vorsteher Beule einerseits und dem Gutsbesitzer Mathias Hennecke, beide von Elpe, andererseits, wurde nachstehender Kaufvertrag abgeschlossen:
1. Mathias Hennecke verkauft der durch Vorsteher Beule vertretenen Gemeinde aus seiner Parzelle Flur VI Nr. 54 Steuergemeinde Elpe einen Theil und zwar so viel die Gemeinde bedarf, welcher noch durch Vermessung festgestellt werden soll, zu freiem und unwiderruflichem Eigentume.
2. Der Kaufpreis ist pro Morgen auf 300 Mark, geschrieben dreihundert Mark, festgestellt und soll gezahlt werden, sobald die Vermessung stattgefunden und Verkäufer nachgewiesen, daß keine Hypotheken auf dem Kaufobjekt lasten.
3. Das Grundstück soll zum Begräbnisplatze benutzt werden, wenn es die Commission für geeignet befindet. Ist das aber nicht der Fall, so ist dieser Kauf und Verkauf wieder aufgehoben.
4. Die Steuern und Abgaben übernimmt die Käuferin vom 1. Januar 1877 sowie die Kosten des Kaufvertrags in öffentlicher Form.
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